Eine Beurlaubung vom Unterricht ist möglich bei folgenden Begründungen:
- Religiöse Gründe (Firmung, Exerzitien, ...)
- Erholungsaufenthalt (unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses)
- Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen durch Antrag des Veranstalters
- Teilnahme an leistungssportlichen Veranstaltungen und Lehrgängen
- Besondere persönliche Gründe (Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel,..., nicht aber Urlaubsreisen)
Eine Befreiung vom Unterricht gibt es nur aus gesundheitlichen Gründen:
- Befreiung vom Sport (Entscheidung der Schulleitung aufgrund einer schulärztlichen Bescheinigung)
- Musisch-praktische Fächer (Entscheidung der Schulleitung bei Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses. Bei offensichtlich körperlicher Beeinträchtigung wird auf den Nachweis verzichtet. Die Teilnahme am Unterricht eines anderen Faches oder in einer anderen Klasse kann angeordnet werden.)
Den Antrag können Sie formlos oder mit unseren Formblättern - möglichst frühzeitig - an die Schulleitung stellen.