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Aufnahme

SVE

Voraussetzung für die Aufnahme in unsere Schulvorbereitende Einrichtung ist der Besuch in unserer Pädagogisch-Audiologischen Beratungsstelle und das Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfes im Bereich Hören.

Terminvereinbarungen/Kontakt

In der Pädagogisch-Audiologischen Beratungsstelle erfolgt die Diagnostik bezüglich des sonderpädagogischen Förderbedarfes im Bereich Hören.

Entscheiden sich die Eltern für den Besuch der SVE der Von-Lerchenfeld-Schule, stellen sie einen Antrag auf Aufnahme in die SVE.

Es erfolgt die Erstellung eines Sonderpädagogischen Gutachtens durch die Pädagogisch-Audiologische Beratungsstelle.

Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme in die SVE der Von-Lerchenfeld Schule.