Schwerhörigkeit bedeutet für die betroffenen Personen eine Einschränkung des Hörvermögens. Sie reicht von einer geringfügigen Beeinträchtigung bis zu einem vollständigem Hörverlust, kann vorübergehend (temporär) oder auch dauerhaft sein. Schwerhörigkeit kann vielfältige Ursachen haben: zum Beispiel Vererbung, Erkrankungen, Unfall oder Alterserscheinungen.
Man spricht von einer Schalleitungsschwerhörigkeit, wenn die Bereiche das äußeren Ohres oder des Mittelohres von einer Hörschädigung betroffen sind.
Eine Schallempfindungsschwerhörigkeit bezeichnet eine Schädigung im Innenohr (sog. Schnecke) oder im Bereich des Hörnervs.
Zur Beurteilung eines Grades der Hörschädigung wird mit Hilfe eines Audiometers die individuelle Hörschwelle in einem Frequenzspektrum von 20-20.000 Hertz (Hz) gemessen. Als Hörschwelle bezeichnet man die Wahrnehmungsgrenze des Höreindrucks:
- Leichtgradige Schwerhörigkeit:
Die Hörschwelle liegt im Durchschnitt zwischen 20 dB und 40 dB. - Mittelgradige Schwerhörigkeit:
Die Hörschwelle liegt im Durchschnitt zwischen 40 und 60 dB - Hochgradige Schwerhörigkeit
Die Hörschwelle liegt im Durchschnitt zwischen 60 und 80 dB. - An Taubheit/Gehörlosigkeit grenzende Schwerhörigkeit:
Die Hörschwelle liegt im Durchschnitt über 80 dB.